Astrid Denecke
Astrid Denecke ist seit 1987 als Rechtsanwältin in Hamburg zugelassen.
Studium an den Universitäten Köln und Kiel.
Sie ist seit 1989 als Strafverteidigerin tätig, wobei sowohl Kapitaldelikte, BTM-Delikte, Wirtschaftsstrafverfahren, allgemeine Kriminalität, Strafvollstreckung und Nebenklagevertretung zu ihrem Aufgabenbereich gehören.
Erfolgreiche Vertretung auch vor dem Bundesverfassungsgericht bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (2 BvR 530 / 03) und unzulässigen behördlichen Eingriffen in Grundrechte (Durchsuchung, Observation, Einsatz von V-Leuten 2 BvR 1451/ 04).
OLG Frankfurt / M. Beschluss vom 2.12.2005 StV 3 / 2006, S.122 ff.
„Eine rechtzeitige Beratung ist oftmals geeignet, die Entwicklung eines Verfahrens so rechtzeitig zu beeinflussen, dass eine Anklage vermieden werden kann. Aber auch in Haftsachen ist es wichtig, dass der Mandant sich umgehend mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzt, noch bevor er eine Aussage bei der Polizei macht. Angaben, die ungeschützt im Zustand der größten Aufregung gemacht werden, können oftmals eine unliebsame Weichenstellung bedingen, die später nur schwer zu korrigieren ist.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Sie haben bei einer Festnahme das Recht, sofort mit einem Verteidiger Ihrer Wahl zu sprechen!“ |